Preise und  Finanzierung

Die Kosten für den Besuch der Tagespflege schlüsseln sich wie folgt auf:

  • Pflegepauschale  nach dem entsprechenden Pflegegrad
  • Fahrkostenpauschale
  • Entlastungsleistungen nach §45b :Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten
    (Instandhaltungskosten)
  • zusätzliche Betreuungsleistungen nach §43b
  • Umlagebetrag gemäß § 28  Abs. 2

Die Kosten für die Pflege- und der Fahrpauschale werden von den Pflegekassen bis zur Höhe des entsprechenden Pflegegrades übernommen. Kosten die darüber hinaus entstehen, werden vom Gast selbst getragen. 
 
Sollte die Finanzierung aus dem eigenen Vermögen jedoch nicht möglich sein, besteht ein Anspruch auf Leistungen des Sozialamtes.
 
Die Kosten für den Umlagebetrag müssen vom Gast selbst getragen werden.
 
Zu allen Fragen rund um Anträge der Kranken- und Pflegekassen und Finanzierung beraten wir Sie gerne unverbindlich.